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Einem bestimmten Zweck müsse dieser Schrank doch zugeführt werden, meinte nun der Andere. Es gehe nicht nur darum, dass er mit irgendetwas gefüttert werde. Und überlegte: Man könnte vorerst einmal Kleider in diesem Schrank unterbringen. Nachts die Arbeitskleidung, tagsüber, wenn das Geschäft geöffnet hat, jene Gewänder, die am Morgen gegen die Arbeitskleidung ausgetauscht wurden.

Der Andere meinte dazu: ich denke, den Kleidern müssen wir zurzeit noch nicht zu viel Bedeutung beimessen. Das Aufstellen des Schrankes habe ihm die Weste sowieso bereits versaut. Sie in den Schrank zu hängen, würde die Weste auch wieder nicht auf Vordermann bringen. Es nütze also überhaupt nichts, diese in den Schrank zu hängen. In diesem fehle es zudem nach wie vor an einer Aufhängevorrichtung. Diese liege vermutlich noch im Material für die Theke. Im Schrank werde die Weste, kurz gesagt, nicht wieder besser.

Durchaus wahr, wieder wahr. Der Schrank sei keine Waschmaschine, auch nicht als solche konzipiert. Im übrigen verfügten sie nicht über Strom, welcher an den Schrank angeschlossen werde könne. Bevor die Steckdosen in Betrieb genommen werden könnten, müsse beim zuständigen Stromlieferanten noch ein Vertrag abgeschlossen werden.

Also verfüge der Schrank auch über kein Licht.

Ein solches sei nicht vorgesehen. Jedenfalls hätten sich in der nach Aufreissen der Pakete kurz eingesehenen, nun verloren gegangenen Anleitung für die Installierung des Schrankes keine Hinweise für den Einbau einer Lampe befunden. Man könnte inwendig eine Taschenlampe fest anbringen, notfalls, die man bei Bedarf einschalten kann.

Fortsetzung

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